Frühbehandlung

Bei bestimmten Fehlbildungen (Unterkieferrücklage/ Unterkieferprominenz oder -vorlage), Zahnfehlstellungen oder starkem Platzmangel sollte bereits im frühen Alter zwischen 6 und 9 Jahren eine kieferorthopädische Maßnahme bzw. eine kieferorthopädische Korrektur erfolgen, um einer progredienten Verschlechterung vorzubeugen, welche im fortgeschrittenem Alter die kieferorthopädische Behandlung erschweren oder sogar unmöglich machen kann. Somit kann das Kieferwachstum rechtzeitig in die richtige Richtung gelenkt werden oder ein falscher Biss (Kreuzbiss) überstellt werden. Habits (wie zum Beispiel Daumenlutschen, Lippenbeißen, Zungenpressen) lassen sich bereits im Milchgebiss leichter mit speziellen Apparaturen abgewöhnen und können sich somit nicht manifestieren und die Zahnstellung negativ beeinflussen.

Beispiel für eine Frühbehandlung: Kreuzbiss in der frühen Wechselgebissphase

Vorher

Nachher

Behandlung mittels Fränkel III

 

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